Bei gewerblichen Betriebsanlagen / Objekten (Kfz-Betriebe, Tankstellen, Schlossereien, Tischlereien, Ärzte, diversen Büros...) ist der Aufwand zur Erstellung eines Abwasserentsorgungsvertrages
ungleich höher wie bei privaten Einleitern. Die Zuständigkeit liegt hier direkt beim Abwasserverband, der vom Anschlusspflichtigen die nötige technische Beschreibung der
Entwässerungsanlage und die dazugehörigen Pläne und Unterlagen einfordert.
Auf Grundlage dieser Daten wird ein Anschlussvertrag erstellt in dem die Modalitäten für eine geordnete Einleitung von Abwässern nach dem Wasserrechtsgesetz, der Tiroler Kanalisationsordnung
und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abwasserverbandes Pitztal (AGB-Abwasserverband Pitztal) geregelt werden. Hier werden die zulässigen Grenzwerte und deren Überwachung (Eigenüberwachung - Fremdüberwachung) festgelegt.
Da die Tätigkeiten in einem Betrieb, welche auch das Abwasser betreffen grundsätzlich verschieden sind gibt es für die Gewerbetreibenden zwei Antragsformulare:
Die Farbe "Braun" für Antrag und Vertrag von betriebliche Indirekteinleitungen deren Abwasser ähnlich dem des häuslichen Abwassers ist (z B.: Büros, Ämter, Banken,...)
Die Farbe "Blau" für den Antrag von betrieblichen Indirekteinleitungen deren Abwasser mehr als geringfügig vom häuslichen Abwasser abweicht (z.B.: Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Tischlereien, Zahnärzte,...)
Als Ergänzung gibt es die allgemeinen Informationen für betriebliche Einleitungen zum Download.